Ihre Rechte als Fluggast

Finde hier Dein nächstes Reiseerlebnis in Südamerika

Wir wollen Sie nicht im Regen stehen lassen, wenn Unannehmlichkeiten beim Flug auftreten. Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise um sicherzugehen, dass Sie die Ausgleichszahlungen gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 erhalten, die Ihnen zustehen.

 

Generelle Voraussetzungen:
- Sie haben einen gültigen Flugschein (e-Ticket)
- Sie haben sich rechtzeitig am Check-In eingefunden

Spezielle Voraussetzungen der Geltung:

- Gilt für alle Flüge ab einem Flughafen innerhalb der EU
- Gilt für Abflüge ab einem Flughafen außerhalb der EU nur, wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und der Zielflughafen innerhalb der EU liegt.
- Bei Nicht-EU-Fluglinie haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn Ihr Abflug außerhalb der EU startet.

 

Welche Rechte als Fluggast haben Sie gemäß EG (VO) 261/2004?
Bei großen Verspätungen/Annulierungen des Fluges haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke, gegebenenfalls Hotelunterkunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation und eventuell auf eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft.

Wie ermittelt sich die Höhe der Ausgleichszahlung?
Für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung müssen die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird anhand der Verspätung in Abhängigkeit der Flugstrecke ermittelt:
a) bis 1 500 km und 2 Stunden oder mehr
b) zwischen 1500 km und 3500 km und 3 Stunden oder mehr
c) ab 3500 km Flugstrecke und 4 Stunden Verspätung gegenüber der planmäßigen Abflugzeit.
Die Flugstrecke ermittelt sich aus der Entfernung bis zum letzten
Zielort in dem Sie später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommen.

Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch?
Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der EG (VO) 261/2004 ergeben sich folgende Ausgleichsansprüche:
a) 250 EUR
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen
Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500
km und bei allen anderen Flügen über eine
Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
c) 600 EUR

Erste Schritte - Wie melde ich den Ausgleichsanspruch an?
Melden Sie sich bitte umgehend am Infoschalter der Airline. Lassen Sie
eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug vornehmen. Lassen Sie sich die Flugverspätung schriftlich geben und heben Sie alle Belege und Flugtickets auf um Sie später als Nachweis zur Hand zu haben.
Unmittelbar nach der Reise richten Sie Ihre schriftliche Anfrage bitte
direkt an die Fluggesellschaft. Der Reiseveranstalter ist zu informieren, jedoch rechtlich nicht für die Ausgleichszahlung verantwortlich.

Bei Pauschalreisen müssen die Forderungen nach Ausgleichszahlungen direkt an die Fluggesellschaft gerichtet werden. Der Reiseveranstalter ist für diese Ausgleichszahlungen nicht verantwortlich.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen der Ausgleichszahlungen.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den Kontaktmöglichkeiten zu den
Fluggesellschaften.

Iberia: +49 (0)1805/442900
LAN: +49 (0)800-5600751 / customer_service@bo.lan.com

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie im Infoblatt Fluggastrechte

Erhalten Sie kostenlose Reise-Inspirationen aus Südamerika und exklusive Rabatte. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an!

Kontakt

  • +49 30 6167558-0
  • 10999 Berlin - Deutschland
  • Lausitzer Straße 31
  • Ventura TRAVEL GmbH
  • wochentags 9-20 Uhr
2023 Viventura, une marque de Ventura TRAVEL GmbH
Tous droits réservés