Gestern wurde in Berlin das 8. Umschuldungsabkommen zwischen der Republik Ecuador und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Dadurch werden die Rückzahlungsbedingungen von rund 4 Mio. EURO geregelt. Diese setzen sich je zur Hälfte aus Handelsforderungen und Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit zusammen.
Das Abkommen ermöglicht Ecuador, seine Rückstände und laufenden Fälligkeiten über einen Zeitraum von 18 Jahren einschließlich 3 Freijahre (Handelsforderungen) bzw. über 20 Jahre einschließlich 10 Freijahre (Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit) zurückzuzahlen.
Die Bundesrepublik Deutschland leistet damit erneut einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung und Unterstützung des Reformprozesses in Ecuador.
Das Abkommen wurde auf deutscher Seite vom Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Koch-Weser, und Detlef Lingemann, Auswärtiges Amt, sowie auf ecuadorianischer Seite vom Wirtschafts- und Finanzminister Mauricio Pozo Crespo unterzeichnet. Die Gesamtschulden Ecuadors gegenüber Deutschland liegen bei 400 Millionen US-Dollar.
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